Nach langem Testen von verschiedenen Gerätetypen und Herstellern, steht mir seit August 2025 ein Ultraschallgerät in meiner Praxis zur Verfügung.

Somit kann ich nun ERGÄNZEND zu anderen Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren nun auch Ultraschalluntersuchungen anbieten.

In 2024 habe ich entsprechende Fortbildungen besucht, um mich hierfür zu qualifizieren.

Neben einer Untersuchung der Herztöne mit CTG stellt Ultraschall eine sinnvolle Ergänzung in manchen Situationen dar.

Grenzen und wichtige Hinweise
• Hebammen-Ultraschall ist eine Ergänzung zur regulären Vorsorge.
• Die maßgeblichen Ultraschalluntersuchungen – wie z. B. der große Organultraschall im zweiten Schwangerschaftsdrittel – werden ausschließlich von deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt durchgeführt. Dort erfolgt die medizinisch notwendige Diagnostik.
• Grenzen der Diagnostik: Nicht alle Auffälligkeiten oder Besonderheiten lassen sich per Ultraschall erkennen. Auch ein unauffälliger Befund ist keine Garantie für eine gesunde Entwicklung.
• Risiken: Nach heutigem Wissensstand gelten diagnostische Ultraschalluntersuchungen als sicher. Dennoch sollte Ultraschall nur so oft durchgeführt werden, wie es medizinisch sinnvoll ist, um unnötige Belastungen zu vermeiden.

Die von mir durchgeführten Ultraschalluntersuchungen dienen der ergänzenden Betreuung in der Schwangerschaft. Sie ersetzen keine ärztlichen Untersuchungen und haben keinen diagnostischen Anspruch im Sinne einer vollständigen medizinischen Diagnostik.

Eine Ultraschalluntersuchung durch eine Hebamme ist keine Kassenleistung.